Leistungen
Hier findest du die Leistungen der Bilateralen Körperschaft für Sicherheit im Handwerk.
Die Firma kann diese Leistung ausschließlich für Mitarbeiter, für welche der Beitrag für die Bilaterale Körperschaft entrichtet wird, in Anspruch nehmen (kein Anspuch besteht für Praktikanten und Firmeninhaber/bzw. Gesellschafter).
Höhe des Beitrages
Pro Person und Visite höchstens einmal im Jahr: € 25,00
Wann und wie kann angesucht werden?
Das Ansuchen muss innerhalb von 12 Monaten eingereicht werden.
Wichtig! Es dürfen höchstens 2 Gesuche pro Jahr eingereicht werden.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Vollständig ausgefüllter Online-Antrag, samt Eigenerklärung und Zustimmung zur Verarbeitung der persönlichen Daten
- Kopie der Rechnung
- Liste der untersuchten Mitarbeiter
Die BKSH-EBSA behält sich das Recht vor zusätzliche Unterlagen anzufordern, um eine ordnungsgemäße Bewertung der Anfrage oder die Überprüfung der Richtigkeit der eingereichten Dokumente durchzuführen.
Die Tätigkeit der TSS in Südtirol wird vom Führungskomitee der BKSH-EBSA auf Basis von ihr festgesetzter Prioritäten geplant, gelenkt und überwacht.
Außerdem schaltet sich die BKSH-EBSA bei der Klärung von Schwierigkeiten oder Streitfragen ein, die während der Zutrittsgewährung in die Betriebe bei den von den TSS vorgesehenen Lokalaugenscheinen auftreten können.
Der Dienst wird allen Mitgliedsbetrieben der Bilateralen Körperschaft für das Handwerk (BKH-EBA) ohne zusätzliche Kosten angeboten, da die Finanzierung der Tätigkeiten der Sicherheitssprecher im kollektivvertraglich vorgesehenen Beitrag an EBNA (Bilaterale Körperschaft des Handwerks) enthalten ist.
Kennst Du schon…
SANI-FONDS der Zusatzgesundheitsfond für das Südtiroler Handwerk und die Bilaterale Körperschaft für das Handwerk (BKH-EBA)
Nützliches für Handwerksunternehmen und deren MitarbeiterInnen: Beiträge,
Informationen u.v.a.m.